Sitzungsverlauf zur Beratung des Bürgerbegehrens Skateanlage
Warum den Sitzungsverlauf schildern?
Die Berichterstattung der Ruhr Nachrichten zur Ratssitzung am 12.12.2017 erwähnt mit keinem Wort den Ablauf der Beratungen zum Tagesordnungspunkt Skatepark. Die CDU Olfen berichtet an dieser Stelle wohlwissend, dass eine subjektive Wiedergabe eigener Wahrnehmungen sich von vornherein dem Verdacht der Parteilichkeit aussetzt. Andererseits war die Stadthalle gut gefüllt und grundlegend wahrheitswidrige Schilderungen würden durch die Öffentlichkeit zu Recht umgehend angegriffen. Natürlich erhebt der Bericht auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Anhörung von ProFriedhofsruhe
ProFriedhofsruhe eröffnete die Begründung ihres Bürgerbegehrens vor dem Rat gleich zu Beginn mit einem Paukenschlag:
Herr Hans Oswald Mattern erklärte, man hatte nie die Absicht, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Während hinter den Köpfen der Initiatoren der Begründungstext auf den Unterschriftenlisten mit genau dem gegenteiligen Inhalt die Leinwand ausfüllte, führte er weiter aus, man sei davon ausgegangen, dass bei 1300 Unterschriften der Rat einlenkt und von dem Standort der Skateanlage ablässt. Diese Gelegenheit will ProFriedhofsruhe dem Rat auch heute geben.
Sodann erklärte er noch vor den Beratungen, das Ergebnis stehe ja schon fest. Schließlich sei das schon durch die Verwaltung unter Punkt 3. festgelegt, dem Bürgerbegehren werde nicht entsprochen. Ihm wurde dann erläutert, es handelt sich hierbei um den Verwaltungsvorschlag über den der Rat erst noch beraten muss.
Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Zuvor erläuterte Ratsmitglied Ralf Danielczyk, rechtliche Prüfungen der Kommunalpolitischen Vereinigung und der Kanzlei Baumeister und Partner hatten erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unter anderem wegen der fehlerhaften Begründung ergeben. Eine „Vernichtung“ der Aussicht in den Steverauen findet nicht statt, womit ein tragender Teil der Begründung objektiv überprüfbar falsch ist. So haben Bürger erst nach der Unterschrift erfahren, dass die Sitzgruppe gar nicht entfernt wird und die Aussicht erhalten bleibt. Erst die rechtliche Bewertung des Landrats macht den Weg zu einem Bürgerentscheid frei, indem er als Chef der Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren als zulässig einstufte.
Konkrete Fragen, substanzarme Antworten
Ratsmitglied Christoph Kötter versuchte zu offensichtlich falsch wiedergegebenen Bewertungen von ProFriedhofsruhe hinsichtlich der Schallschutzgutachten eine Klarstellung von Herrn Mattern zu erfragen und brachte diese in Verbindung zum Wohnort der Initiatoren an der Eichenstraße. Auch eine zweite Frage brachte keine klare Antwort, sondern einen erheiternden Zwischenruf einer bekannten Anwohnerin: „Sie müssen ja da auch nicht wohnen.“
Auf die Frage wieso ausgerechnet der neue Standort zu einem sozialen Brennpunkt werden soll, erfuhren die Anwesenden, schon an der alten Skateanlage mussten mehrmals die Woche Zivilstreifen der Polizei erscheinen. Herr Mattern hatte das von den Anwohnern erfahren.
Herr Mattern konnte den Zuhörern auf Nachfrage von Ratsmitglied Ralf Danielczyk nicht nahe bringen, welche strafrechtlichen Belange durch den Standort der Skateanlage berührt werden. Herr Mattern gab einen Hinweis auf "verwaltungsgerichtliche Urteile", nach denen das Skaten in Verbindung mit Beerdigungen strafbar sei. Ralf Danielczyk erläuterte die selbst durch ProFriedhofsruhe benannte Straftat des § 167a StGB und erklärte, die Begründung sei absurd.
Nun wollte Ratsmitglied Klaus Düllmann wissen, ob der auf der Leinwand der Stadthalle gezeigte Bogen tatsächlich die von ProFriedhofsruhe verwendete Unterschriftenliste wiedergibt. Nach der Bestätigung kam die Frage, wie das denn zusammenpasst, die Bürger per Unterschrift zu einem Bürgerentscheid aufzufordern, den man gar nicht durchführen lassen will? Herr Mattern erklärte, sie seien einfache Bürger und keine Juristen.
Daraufhin fragte Ratsmitglied Ralf Danielczyk, wie der Rat dann diesen Widerspruch gegenüber allen Befürwortern der Skateanlage an diesem Standort lösen soll? Herr Mattern erwiderte, das sei nicht der Job von ProFriedhofsruhe. Ohne auf die Frage weiter einzugehen, fuhr er fort, die Gründung von Fairskate habe die Gegner der Anlage sehr getroffen, zumal jemand öffentlich erklärt habe, über die Grabsteine der Standortgegner „grinden“ zu wollen.
Da hätte man am liebsten den Knüppel rausgeholt.
Die Beratung
Der Fraktionsvorsitzende der CDU Christoph Pettrup gab eine Stellungnahme ab (hier klicken oder unten Zusatzinformation) und warf ProFriedhofsruhe nachweisbaren Populismus vor, indem sie nicht mit Fakten, sondern mit Stimmungsmache ihr Anliegen verfolgt. Die Fraktionsvorsitzende der SPD Martina Naujoks sprang ihrem Ratskollegen zur Seite. Sie erklärte sich inhaltlich mit seinen Ausführungen einverstanden und sah in Wiederholungen keinen Sinn. Sie gestattete sich aber ihre eigene Formulierung, dass ProFriedhofsruhe mit der Einholung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren ohne jemals einen Bürgerentscheid durchführen zu wollen, sich selbst und das ganze Vorhaben ad absurdum führt.
Die FDP gab eine Erklärung ab, schon immer für den Standort am Naturbad gewesen zu sein. Die UWG verzichtete auf eine Stellungnahme.
Das Ergebnis
Von 33 Stimmberechtigten (32 Rat, 1 Bürgermeister) waren 29 anwesend. Das Bürgerbegehren wurde mit der großen Mehrheit von 23 Stimmen (CDU und SPD) bei nur 4 Gegenstimmen (FDP und UWG) abgelehnt. Es gab zwei Enthaltungen (eine SPD und eine UWG).
Der Beschluss zur Durchführung des Bürgerentscheides am 14.01.2018 erfolgte einstimmig und ohne jede Enthaltung.