Berichterstattung über Kommunalpolitik - aber ohne politische Standpunkte
Vertrauensschutz des Vertragspartners oder Informationsauftrag der Presse? Ruhrnachrichten holen gerichtliche Entscheidung herbei
Für die CDU Olfen steht die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit als hohes Gut nicht ansatzweise zur Diskussion. Bemerkenswert ist aber schon der Umstand, dass die Ruhrnachrichten die Beantragung einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht am 09.05.2024 veröffentlichen: „Stadt schweigt weiter zu Preis für Heidekrug“.
Die Redaktion will den Kaufpreis in Erfahrung bringen.
Die einen Tag später von der Mehrheitsfraktion der CDU veröffentlichte und an den Redakteur weitergeleitete Stellungnahme erscheint auch nach gut zwei Wochen der Zeitung keine Zeile wert. In der Darstellung verdeutlichte die CDU ihre Haltung zum Schutz von Vertragspartnern, die letztendlich durch die Geschäftsordnung des Rates rechtlich abgedeckt ist.
So bleiben der Leserschaft der RN nur das Web und die sozialen Medien, um an entsprechende Informationen zu kommen. Auch die FDP Fraktion hat eine Stellungnahme an die RN abgegeben, die ebenfalls keine Berücksichtigung fand. Die CDU wird demnächst auch die FDP Haltung hier wiedergeben. Auch wenn wir hier keine Statistiken bekanntgeben: die Zugriffszahlen auf die Web-Contents der CDU übersteigen die RN-Auflage um ein Mehrfaches. Vielleicht eine Anregung an den Inhaber des Informationsauftrages.